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Nuclear Non-Proliferation Treaty (NPT)



Der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV) oder Atomwaffensperrvertrag, auf englisch „Nuclear Non Proliferation Treaty" (NPT), wurde am 1. Juli 1968 von den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion, Großbritannien und 59 anderen Staaten unterzeichnet und trat am 5. März 1970 in Kraft. 1992 traten dem NPT dann auch die beiden Kernwaffenstaaten China und Frankreich bei.
Ziel des NVV ist die Einhegung der Proliferation von Atomwaffen, sowie deren vollständige Abrüstung. Der NVV basiert dabei prinzipiell auf drei Säulen;

Zum einen benennt er als die fünf Kernwaffenstaaten diejenigen Länder, die vor dem 1. Januar 1967 Kernwaffen hergestellt oder gezündet haben (USA, Russland, Frankreich und Großbritannien) und denen damit als einzigen der Besitz von Atomwaffen zugestanden wird. Diese Länder sind jedoch dazu verpflichtet, keine Kernwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber an Nichtkernwaffenstaaten weiterzugeben und diese weder mittel- noch unmittelbar zur Entwicklung von Kernwaffen zu ermutigen oder diese zu fördern. Die Nichtkernwaffenstaaten auf der anderen Seite verpflichten sich, keine Kernwaffen herzustellen oder zu erwerben und auch nicht auf anderen Wegen die Verfügungsgewalt über Kernwaffen anzunehmen.

Die zweite wichtige Säule ist das Recht aller Vertragsparteien auf die zivile Nutzung der Kernenergie, darüber hinaus sogar die Verpflichtung den Austausch von Technik und technologischen bzw. wissenschaftlichen Informationen weitestgehend zu fördern und für jede Vertragspartei den friedlichen Zugang zur Kernenergie sicher zustellen.

Die letzte tragende Säule des NVV ist die Verpflichtung der Kernwaffenstaaten, in redlicher Absicht auf wirksame Maßnahmen hinzuarbeiten, die auf absehbare Zeit zu einer vollständigen nuklearen Abrüstung führen.

Neben diesen vertraglich festgesetzten Eckpunkten war lange Zeit die negative Sicherheitsgarantie von großer Bedeutung. Diese Sicherheitsgarantie, die zwar nie Teil des NVV wurde, sondern lediglich durch unilaterale Selbstverpflichtungen gegeben wurde, bezeichnet die Verpflichtung der Kernwaffenstaaten, keine nuklearen Waffen gegen Nichtkernwaffenstaaten einzusetzen und auch nicht, mit deren Anwendung zu drohen. In den letzten Jahren ist jedoch zu beobachten, dass einige Kernwaffenstaaten von dieser bisher gegebenen Garantie in zunehmendem Maße abrücken. Neben Russland betrifft dieses vor allem die USA, die zuletzt im März 2005 in ihren überarbeiteten Nukleardoktrin auch den nuklearen Erstschlag zur Vernichtung von Massenvernichtungswaffen anderer Staaten oder gegen terroristische Vereinigungen, die in Besitz von Massenvernichtungswaffen sind, in Erwägung ziehen.

Nichtsdestotrotz ist der nukleare Nichtverbreitungsvertrag in den letzten 35 Jahren als eines der wesentlichen Instrumente globaler Sicherheitspolitik anzusehen. Nicht zuletzt dem NVV ist es zu verdanken, dass auch 60 Jahre nach der Entwicklung der ersten Atombombe "nur" neun Staaten die Schwelle zur Nuklearmacht überschritten haben und heute davon lediglich noch acht Länder Atomwaffen in ihren Arsenalen haben. Mit seinen heute 189 Unterzeichnerstaaten stellt der NVV das international umfassendste Rüstungskontrollabkommen dar.

Jedes Rüstungskontrollabkommen lebt von dem Vertrauen und der Sicherheit, die es den Vertragsparteien vermittelt und ist nur so gut, wie es die Verifikation des Abkommens sicherstellen kann. Eine besondere Aufgabe bei der Verifikation des NVV kommt dabei der Internationalen Atomenergiebehörde (International Atomic Energy Agency, IAEA) zu, die zum einen Sorge für die zivilen Nutzung der Kernenergie trägt, auf der anderen Seite vor allem aber auch für die Einhaltung des NVV zuständig ist. Die Überwachung des NVV erfolgt dabei anhand so genannter „Safeguards" oder Absicherungsmaßnahmen. Bei den Safeguards handelt es sich primär um technische Methoden anhand derer man in der Lage sein möchte, durch die Überwachung von Nuklearanlagen und kritischer nuklearer Infrastruktur, ein undeklariertes nukleares Waffenprogramm auszuschließen bzw. Pläne zu einem solchen aufzudecken. Bei solchen kritischen Infrastrukturen handelt es sich vor allem um potentielle „dual-use"-Objekte wie zum Beispiel Urananreicherungsanlagen, die, zwar für zivile Zwecke deklariert, potentiell auch waffenfähiges Uran produzieren könnten. Mit dem Zusatzprotokoll zum NVV von 1997 wurden zuletzt eine Reihe neuer Safeguardtechniken geschaffen, die nun u.a. auch die Entnahme von Partikel- und Umweltproben, sowie die Auswertung von Satellitenbildern beinhalten und damit neue Möglichkeiten bieten, die Einhaltung der NVV mit noch größerer Genauigkeit zu überprüfen. Dieses Zusatzprotokoll haben bisher 69 Staaten unterzeichnet und sich somit auch diesen umfangreicheren Überprüfungsmaßnahmen unterworfen. Das Zusatzprotokoll ist bisher jedoch nicht fester Bestandteil des NVV oder dessen Verifikationsprozesses, d.h. Staaten die zwar den NVV unterzeichnet haben, nicht aber das Zusatzprotokoll, sind bisher auch nicht an die erweiterten Safeguardmechanismen des Zusatzprotokolls gebunden.


Der NVV und seine Entwicklung in den letzen Jahren

In seiner über 35 Jährigen Geschichte war der NVV stets ein wichtiger Garant nuklearer Nichtweiterverbreitung, obwohl auch der NVV letztendlich nicht die nuklearen Bestrebungen Pakistans und Indiens verhindern konnte. Natürlich unterlag auch der NVV seit seinem Bestehen gewissen Anpassungen bzw. wurde je nach weltpolitischer Lage unterschiedlich interpretiert, doch die Kernaussagen blieben bestehen. Im Folgenden wird nun auf die Geschichte des NVV in den letzten 10 Jahre etwas näher eingegangen.
Ein für den NVV entscheidender Schritt fand auf der Überprüfungskonferenz im Jahre 1995 statt, der zunächst auf 25 Jahre beschränkte NVV wurde hier von allen Vertragsparteien für unbegrenzt gültig erklärt. Ein großer Erfolg gelang dann auf der NVV Überprüfungskonferenz 2000, auf der man sich am Ende erstmals auf konkretere Schritte einigte, die die Bemühungen zur Umsetzung des NVV intensivieren sollten. Dieses „dreizehn Punktepapier" sieht insgesamt 13 Schritte auf dem Weg zur Umsetzung des NVV vor, die von jedem Unterzeichnerstaat zu erfüllen sind. Zusammenfassend bedeutet dies zum einen die Unterzeichnung des Atomteststopp-Vertrages und die Beendigung aller weiteren Atomtests, solange dieser noch nicht in Kraft getreten ist. Des Weiteren sollen Verhandlungen über einen effektiven Vertrag geführt werden, der die Produktion von spaltbaren Materialien für Kernwaffen, wie z.B. Uran und Plutonium, verbietet. Schwerpunkt der 13 Schritte ist letztendlich aber die Zusicherung und Erklärung aller Staaten zur vollständigen irreversiblen atomaren Abrüstung mit dem Ziel einer atomwaffefreien Welt und zur Umsetzung entsprechender Abrüstungs- auch Verifikationsmaßnahmen.



Presse

Interview mit Götz Neuneck zur 7. Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages
(aus Physik Journal Juli 2005, S. 11-12)

Rede des UN Generalsekretärs Kofi Annan zur NPT Konferenz 2005 (02.05.05) [pdf]


Literatur




Links

Internetlinks zum Thema NPT


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